Immobilie in der Scheidung - Was kann ich machen?
Wie in vielen anderen Veränderungsprozessen, stellt sich auch während der Scheidung die Frage: Was machen wir mit unserer Immobilie? Selten ist die Frage leicht zu beantworten. Denn die passende Lösung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hat das Paar Kinder? Möchte einer von beiden in der Immobilie wohnen bleiben? Oder wem gehören wie welche Anteile an der Immobilie?
Stellen wir uns ein Paar vor, dass sich vor einigen Jahren, kurz nach der Hochzeit gemeinsam ein kleines Häuschen gekauft hat. Inzwischen haben Sie zwei Kinder. Die Kinder bleiben bei der Mutter. Das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen. Und wie viele Paare hätten sie nie an eine Trennung gedacht und hatten deshalb auch keinen Ehevertrag geschlossen. Da sie mit ihrer Immobilie nicht weiterwissen, wenden sie sich an einen Profi-Makler, der ihnen folgende Optionen aufzeigt:
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Mogil/Depositphotos.com
Stellen wir uns ein Paar vor, dass sich vor einigen Jahren, kurz nach der Hochzeit gemeinsam ein kleines Häuschen gekauft hat. Inzwischen haben Sie zwei Kinder. Die Kinder bleiben bei der Mutter. Das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen. Und wie viele Paare hätten sie nie an eine Trennung gedacht und hatten deshalb auch keinen Ehevertrag geschlossen. Da sie mit ihrer Immobilie nicht weiterwissen, wenden sie sich an einen Profi-Makler, der ihnen folgende Optionen aufzeigt:
Die Mutter könnte mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Dann könnten sich die ehemaligen Partner einigen, ob sie an ihren Ex-Mann Miete bezahlt, ob sie ohne weitere Zahlungen in der Immobilie bleibt, oder ob die Mietzahlungen mit den Kosten für die Hypothek oder den Unterhaltskosten verrechnet werden. In diesem Fall empfiehlt der Immobilienexperte, sich zusätzlich eine rechtliche Beratung zu suchen.
Die Mutter könnte allerdings auch den Vater auszahlen. Um zu wissen, wie hoch die Auszahlung ausfallen würde, würde der Wert der Immobilie mit der Restschuld verrechnet, also den Hypotheken und Krediten, die noch abbezahlt werden müssen. Nehmen wir an, das Haus wurde vor zehn Jahren gekauft, ist 300.000 Euro wert und 100.000 Euro sind bisher abbezahlt. Die übrigen 200.000 Euro müsste nun die Mutter allein tragen. Von den bereits gezahlten 100.000 Euro müsste sie dazu noch die Hälfte an ihren Ex-Mann zahlen. Hier stellt sich allerdings die Frage, sie sich diese Lösung leisten kann. Häufig ist diese Lösung für einen Partner allein zu teuer.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Haus als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder zu übertragen. Auch so könnte die Mutter mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Die Mutter könnte dann als Vormund der Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. In der Regel ist diese Lösung jedoch besser bei einem Kind geeignet. Denn bei zwei Kindern könnte es später auch zu Streitigkeiten kommen.Das Haus könnte auch von beiden in zwei Wohnungen geteilt werden und beide Ex-Partner bleiben jeweils in einer der Wohnungen wohnen. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn sich beide Partner noch gut verstehen und bereit sind in der Nähe des anderen zu wohnen. Für die Teilung ist jedoch eine Genehmigung von der Gemeinde nötig. Zusätzlich muss die Teilung auch um Grundbuch eingetragen werden.
Denkbar ist auch, dass die Immobilie vermietet wird und beide Ex-Partner teilen sich die Mieteinnahmen. Möchte später eins der beiden Kinder in der Immobilie wohnen, kann das eine geeignete Lösung sein.
Die Ex-Partner können die Immobilie natürlich auch verkaufen und den Verkaufserlös teilen. Diese Lösung bevorzugen viele Paare. Wichtig ist hier, dass der Wert der Immobilie professionell ermittelt wird. Denn mit dem Erlös möchten beide ja ihren Neubeginn starten.
Können sich beide auf keine dieser Lösungen einigen, droht eine Teilungsversteigerung. Einer der Partner muss dies beim Amtsgericht beantragen, wenn er die Lösung der Immobilienfrage erzwingen möchte. Immobilienprofis raten von dieser Lösung aber ab. Denn in der Regel wird hier ein geringerer Erlös erzielt.
Sie stecken in der Scheidung und sind sich unsicher, welche der Optionen für Ihre Immobilie die richtige ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Damit bei der Vermarktung alles glatt geht: nur mit Makler
Viele Eigentümer denken, dass der Immobilienverkauf mit dem Schalten einer Anzeige in den bekannten Immobilienportalen, schon so gut wie erledigt sei. Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Angefangen bei der Festsetzung des falschen Verkaufspreises, bis hin zu nicht aussagekräftigen Immobilienfotos - es gibt eine Anzahl von Dingen, die Immobilienverkäufer beachten müssen. Wir haben ein paar für Sie zusammengefasst.
Der Preis ist zu hoch angesetzt
Schlechte Vermarktung der Immobilie
In nachfrageschwächeren Regionen kann es passieren, dass sich kaum ein Interessent findet, da der Zettel an der Laterne keine Beachtung findet. Ein Immobilienprofi übernimmt das Besichtigungsmanagement für Sie und trennt bereits im Vorfeld die echten, finanzstarken Interessenten von den Besichtigungstouristen.
Sie haben keine Zeit, sich um die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie zu kümmern? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir übernehmen das gerne für Sie.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/immobilienverkauf-46009045
https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_83847604/immobilienverkauf-diese-sieben-fehler-sollten-sie-vermeiden.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Der Preis ist zu hoch angesetzt
Häufig glauben Immobilienverkäufer, dass die Bewertung der eigenen Immobilie ganz simpel per Onlinebewertung zu erledigen ist. Dabei vergessen sie häufig, dass die sogenannten Online-Bewertungstools lediglich einen Richtwert angeben. Zu einer optimalen Immobilienbewertung gehört nämlich unter anderem auch eine Besichtigung der Immobilie. Die Online-Bewertung orientiert sich an ähnlichen Immobilien in einer ähnlichen Lage, egal in welchem Zustand die Immobilie sich befindet. Wurde die Immobilie einmal online bewertet, schlagen Immobilienverkäufer gerne noch zur Sicherheit 1000 EUR drauf, falls der Interessent noch verhandeln möchte. Fertig ist ein Verkaufspreis, welcher der Immobilie nicht entspricht und viel zu hoch ausfällt. Ein großer Fehler. Interessenten wissen genau, was sie für ihr Geld verlangen und erwarten dürfen, denn einen Immobilienkauf nimmt niemand auf die leichte Schulter. Wird der Preis also zu hoch angesetzt, so zieht sich der Verkaufsprozess unnötig in die Länge. Meist wird die Immobilie am Ende dann sogar zu einem deutlich niedrigeren Preis verkauft als der, den ein Immobilienprofi für Sie errechnet hätte.
Da die Nachfrage nach Immobilie weiterhin hoch ist, glauben viele Immobilienverkäufer, dass sie für die Vermarktung ihrer Immobilie nicht viel tun müssen. Ein Zettel an der nächsten Laterne und ein Online-Inserat werden schon die nötigen Interessenten anziehen. Eine solche Vermarktung kann allerdings für den Immobilienverkäufer unschön enden. Zum einen kann es in besonders nachgefragten Regionen dazu kommen, dass das Telefon nicht mehr aufhört zu klingeln. Und obwohl ein hohes Interesse zu herrschen scheint, sind nur wenige ernsthafte Interessenten dabei. Die Immobilie wird zu einem beliebten Ausflugsziel für Besichtigungstouristen.
Auch vergessen Eigentümer schnell, dass einige Verkaufsunterlagen rechtlich verpflichtend sind. Wer zum Beispiel keinen Energieausweis hat, kann mit der Zahlung eines Bußgeldes rechnen. Profi-Makler stellen ihrem Kunden alle wichtigen Angaben zusammen und sorgen dafür, dass die Immobilie in den Portalen gut präsentiert wird.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/immobilienverkauf-46009045
https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_83847604/immobilienverkauf-diese-sieben-fehler-sollten-sie-vermeiden.html
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Zahl des Monats 60 Prozent
Träumen die deutschen von ihrer Immobilie, dann aber realistisch. Auf die Frage, in was für einer Immobilie sie leben möchten, ob in einem Einfamilienhaus, einem Penthouse, einer Villa, einem Schloss oder etwas anderem, war die Antwort eindeutig.
Laut einer repräsentativen Studie von Interhyp bevorzugen 60 Prozent der Befragten das Einfamilienhaus.
Gefolgt vom Penthouse - 15 Prozent können sich vorstellen dort zu wohnen.
Jeweils 10 Prozent würden am liebsten in einer Villa oder in einem Schloss wohnen.
Noch 5 Prozent gaben "Sonstiges" an.
Auf die Fragen nach den Entscheidungsgründen, antworteten die Befragten, dass Träume zwar schön seien, sie müssten aber auch machbar sein.
Die Befragten sagten aber auch, dass zu ausgefallene Wohnträume sie von ihrem gewohnten Leben entkoppeln würden.
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Warum Makler-Alleinauftrag?
Warum Makler-Alleinauftrag?
Theoretisch ist es kein Problem mehrere Makler mit dem Verkauf einer Immobilie zu beauftragen, denn eigentlich zahlt man ja sowieso nur den Makler, der den Verkauf getätigt hat. Viele Eigentümer glauben, dass sie damit den Verkaufsprozess beschleunigen würden. Aber leider ist genau das Gegenteil der Fall. Die Verkaufszeit zieht sich unnötig in die Länge und ein sehr guter Preis wird auch nicht erreicht.
Die meisten Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit dem Verkauf einer Immobilie zusammenhängt. Denn eine Immobilie zu verkaufen, bedeutet nicht nur die Immobilie ins Internet zu stellen und Besichtigungen durchführen. Wer einen sehr guten Preis für seine Immobilie erzielen möchte, muss sich schon vorher um einiges kümmern.
Profi-Makler überzeugen mit Erfahrung und Kenntnis der aktuellen Marktlage
Dafür sind sowohl Erfahrung und auch die Kenntnis der aktuellen Marktlage wichtig. Profi-Makler besorgen allen wichtigen Unterlagen, wie den Energieausweis, und erstellen auf die Zielgruppe abgestimmte Exposés und vieles mehr. Außerdem kümmern sie sich um die optimalen Immobilienfotos und setzen Tools wie den 360-Grad-Rundgang ein.
Da dies einen Aufwand für den Makler bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass der Verkauf einer Immobilie, an der mehrere Makler beteiligt sind, auch immer ein Risiko für den Makler ist. Unter Umständen investiert er nämlich eine Menge Zeit in ein Projekt, für das er am Ende nicht entlohnt wird. Um also genau festzulegen, wo man steht, gibt es den sogenannten Maklervertrag. Dort regeln Profi-Makler alle Punkte der Zusammenarbeit mit dem Immobilienverkäufer.
Doppelt inseriert verschreckt Interessenten
Stellen Sie sich vor Sie sehen die gleiche Immobilie zweimal mit unterschiedlichen Fotos und Makler inseriert. Das würde Sie nicht nur verwirren, sondern Sie auch an der Seriosität der Immobilie zweifeln lassen. Auch ist es unklar, an wen sich der potentielle Interessent wenden soll. Die Praxis hat gezeigt, dass sich eine Immobilie schlechter verkauft, wenn sie von vielen Maklern angeboten wird.
Daher ist der Hausverkauf eine Geschäftsbeziehung, die auf Vertrauen basieren muss. Deshalb können sich Eigentümer vor dem Verkauf auch mit mehreren Maklern treffen, um den für sie vertrauensvollsten zu finden und eine Entscheidung zu treffen.
Mit dem richtigen Immobilienprofi an der Seite, verschaffen sich Eigentümer auch rechtliche Sicherheit. Profi-Makler kennen sich mit den Bedürfnissen ihrer Kunden aus. Für sie steht Diskretion an oberster Stelle. Sie kümmern sich um die komplette Transaktion und führen sie zu einem schnellen und sauberen Abschluss. Außerdem schützen sie vor Irritationen auf beiden Seiten. Sie unterscheiden wahre Interessenten von Scheininteressenten und bewahren die Eigentümer somit vor Besichtigungstourismus und unnötigen Besichtigungen. Ein Makler-Alleinauftrag ist ein Pakt der Wertschätzung und des Vertrauens auf Gegenseitigkeit.
Sie wollen einen Makler, dem Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie vertrauen können? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Makler
https://de.wikipedia.org/wiki/Besichtigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Vermeiden Sie Familienstreit - vererben Sie Ihre Immobilie schon zu Lebzeiten
Eine Immobilie unter mehreren Erben aufzuteilen ist nicht einfach - und es kann leicht zu einem Familienstreit führen. Um das zu vermeiden, kümmern sich viele Erblasser lieber schon zu Lebzeiten darum. Wie kann man dabei vorgehen und was gibt es zu beachten?
Haben Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Zu den Erben zählen Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während es relativ einfach ist, Geld aufzuteilen, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Häufig stellt diese Situation die Erben vor große Herausforderungen. Denn ein solcher Erbmarathon kostet Zeit und Mühe, selbst wenn die Erben sich einig sind.
Das Erbe zu Lebzeiten übertragen
Das Wissen um die Gefahr eines drohenden Familienstreits hat zur Folge, dass immer mehr Deutsche ihr Erbe bereits zu Lebzeiten auf ihre Nachkommen übertragen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Immobilien als auch für Geld und Unternehmen. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Zweitens können sogar Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich dabei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten! Besonders sinnvoll ist das Vorerbe vor allem dann, wenn die Immobilie an bestimmte Personen wie Ehegatten oder Kinder übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.
Übergabevertrag und Nießbrauchrechte
Das Vorerbe darf jedoch keinesfalls mit einer reinen Schenkung verwechselt werden. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt oder das Haus mit einer Hypothek belastet sein, werden auch die Schulden mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen - egal, ob Geld oder Immobilien - zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Umso wichtiger ist es, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten, die es Ihnen erlauben, das übertragene Vermögen bis zu Ihrem Tod zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich, Ihre Rechte am Vermögen unter Berücksichtigung aller denkbaren Interessenlagen im Übergabevertrag zu regeln.
Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solange Sie darin wohnen. Weiterhin ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Diese kommen beispielsweise zum Tragen, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.
Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zurate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe sichern.
Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Sie benötigen weitere Informationen:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/08/PD19_309_736.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaft
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217175/umfrage/anzahl-erbschaften-schenkungen-in-deutschland/
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © AnnaArtbox/Depositphoto
Haben Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Zu den Erben zählen Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während es relativ einfach ist, Geld aufzuteilen, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Häufig stellt diese Situation die Erben vor große Herausforderungen. Denn ein solcher Erbmarathon kostet Zeit und Mühe, selbst wenn die Erben sich einig sind.
Das Erbe zu Lebzeiten übertragen
Das Wissen um die Gefahr eines drohenden Familienstreits hat zur Folge, dass immer mehr Deutsche ihr Erbe bereits zu Lebzeiten auf ihre Nachkommen übertragen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Immobilien als auch für Geld und Unternehmen. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Zweitens können sogar Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich dabei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten! Besonders sinnvoll ist das Vorerbe vor allem dann, wenn die Immobilie an bestimmte Personen wie Ehegatten oder Kinder übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.
Übergabevertrag und Nießbrauchrechte
Das Vorerbe darf jedoch keinesfalls mit einer reinen Schenkung verwechselt werden. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt oder das Haus mit einer Hypothek belastet sein, werden auch die Schulden mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen - egal, ob Geld oder Immobilien - zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Umso wichtiger ist es, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten, die es Ihnen erlauben, das übertragene Vermögen bis zu Ihrem Tod zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich, Ihre Rechte am Vermögen unter Berücksichtigung aller denkbaren Interessenlagen im Übergabevertrag zu regeln.
Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solange Sie darin wohnen. Weiterhin ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Diese kommen beispielsweise zum Tragen, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.
Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zurate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe sichern.
Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Sie benötigen weitere Informationen:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/08/PD19_309_736.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaft
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217175/umfrage/anzahl-erbschaften-schenkungen-in-deutschland/
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © AnnaArtbox/Depositphoto
So gelingen Ihnen die perfekten Immobilienfotos
Heutzutage kann jeder mit seinem Handy Fotos von der eigenen Immobilie machen und diese auf Immoscout und Co. online stellen. In den Portalen fallen deshalb deutliche qualitative Unterschiede auf. Inserate mit hochwertigen Fotos wirken einladender und professioneller. Gute Immobilienfotos wecken Emotionen und führen oft dazu das Immobilien sich schneller und zu einem besseren Preis verkaufen. Doch wie gelingt das perfekte Bild?
Ist eine professionelle Kamera ein Muss?
Diese Frage lässt sich zunächst einmal mit einem Nein beantworten. Die Qualität moderner Handys ist mittlerweile so gut, dass Sie mit herkömmlichen Digitalkameras mithalten können. Wer unsere restlichen Tipps beachtet, wird also auch mit dem Handy schöne Fotos schießen können. Mit einer professionellen Spiegelreflex-Kamera schaffen Experten es allerdings, die Fotos auf das nächste Level zu bringen. Damit lassen sich besondere Lichteffekte kreieren und mit Tiefenschärfe arbeiten. So können bestimmte Stimmungen besser festgehalten werden.
Frei von persönlichen Gegenständen und trotzdem wohnlich
Dass Sie lieber einmal aufräumen, bevor Sie Fotos von Ihrer Immobilie machen, versteht sich von selbst. Dreckiges Geschirr und ein voller Wäscheständer im Hintergrund machen sich schließlich auf keinem Foto gut. Der Trick hinter einem herausragenden Immobilienfoto ist es jedoch, einen Raum so zu präsentieren, dass er ein Wohngefühl vermittelt, gleichzeitig jedoch nicht voll mit persönlichen Gegenständen ist. Anstatt Familienfotos und Urlaubsmitbringseln bietet sich daher neutrale Deko an. Auch sollten Sie Schreibtische und Regale entrümpeln und darauf achten, dass die Bilder nicht zu überfrachtet wirken. Weniger ist in diesem Fall mehr. Wenn kleine Zimmer mit Möbeln vollgestellt sind, bietet es sich auch durchaus an, einen Sessel oder ein Regal für das Foto rauszuräumen. Bei einer Einrichtung, die nicht mehr zeitgemäß oder schon leicht abgenutzt ist, empfehlen Profi-Makler außerdem häufig ein sogenanntes Homestaging. Dabei wird Ihre Immobilie für die Vermarktung von einem Profi neu eingerichtet. Homestaging ist auch dann eine gute Idee, wenn Sie bereits ausgezogen sind und die Räume ansonsten leer wären.
Auf die Lichtverhältnisse achten
Wichtig ist es außerdem, dass Sie Ihre Bilder bei guten Lichtverhältnissen machen. Tageslicht eignet sich dafür am besten. Kunstlicht verpasst der Einrichtung und den Wänden häufig einen Gelbstich. Sind die Lampen nicht hell genug, werden die Bilder zu dunkel und die Räume wirken automatisch enger und weniger einladend. Wenn möglich sollten Sie beim Fotografieren außerdem auf den Blitz verzichten. Stimmen die Lichtverhältnisse, ist das kein Problem. Fotos mit Blitz wirken meist härter und weniger natürlich. In Ausnahmefällen bietet es sich aber auch an, Fotos bei schwachem Licht zu machen. Ihren Kamin setzen Sie zum Beispiel am besten am Abend in Szene.
Den richtigen Winkel finden
Neben dem richtigen Licht, ist auch der richtige Winkel entscheidend für ein gutes Foto. Orientieren Sie sich an natürlichen Linien im Bild. Das können zum Beispiel eine Tischkante oder die Ecken des Raumes sein. Wenn Sie die Kamera schräg halten, wirkt der Raum schnell verzerrt und die Größenverhältnisse stimmen nicht. Überlegen Sie sich außerdem, aus welcher Perspektive Sie den Raum am besten einfangen können. Direkt von der Tür aus oder lieber aus der Ecke. Im Idealfall haben Sie beim Fotografieren ein Fenster hinter sich, dann ist das Licht am besten.
Sie brauchen Hilfe bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf.
Foto: © AndrewLozovyi
Ist eine professionelle Kamera ein Muss?
Diese Frage lässt sich zunächst einmal mit einem Nein beantworten. Die Qualität moderner Handys ist mittlerweile so gut, dass Sie mit herkömmlichen Digitalkameras mithalten können. Wer unsere restlichen Tipps beachtet, wird also auch mit dem Handy schöne Fotos schießen können. Mit einer professionellen Spiegelreflex-Kamera schaffen Experten es allerdings, die Fotos auf das nächste Level zu bringen. Damit lassen sich besondere Lichteffekte kreieren und mit Tiefenschärfe arbeiten. So können bestimmte Stimmungen besser festgehalten werden.
Frei von persönlichen Gegenständen und trotzdem wohnlich
Dass Sie lieber einmal aufräumen, bevor Sie Fotos von Ihrer Immobilie machen, versteht sich von selbst. Dreckiges Geschirr und ein voller Wäscheständer im Hintergrund machen sich schließlich auf keinem Foto gut. Der Trick hinter einem herausragenden Immobilienfoto ist es jedoch, einen Raum so zu präsentieren, dass er ein Wohngefühl vermittelt, gleichzeitig jedoch nicht voll mit persönlichen Gegenständen ist. Anstatt Familienfotos und Urlaubsmitbringseln bietet sich daher neutrale Deko an. Auch sollten Sie Schreibtische und Regale entrümpeln und darauf achten, dass die Bilder nicht zu überfrachtet wirken. Weniger ist in diesem Fall mehr. Wenn kleine Zimmer mit Möbeln vollgestellt sind, bietet es sich auch durchaus an, einen Sessel oder ein Regal für das Foto rauszuräumen. Bei einer Einrichtung, die nicht mehr zeitgemäß oder schon leicht abgenutzt ist, empfehlen Profi-Makler außerdem häufig ein sogenanntes Homestaging. Dabei wird Ihre Immobilie für die Vermarktung von einem Profi neu eingerichtet. Homestaging ist auch dann eine gute Idee, wenn Sie bereits ausgezogen sind und die Räume ansonsten leer wären.
Auf die Lichtverhältnisse achten
Wichtig ist es außerdem, dass Sie Ihre Bilder bei guten Lichtverhältnissen machen. Tageslicht eignet sich dafür am besten. Kunstlicht verpasst der Einrichtung und den Wänden häufig einen Gelbstich. Sind die Lampen nicht hell genug, werden die Bilder zu dunkel und die Räume wirken automatisch enger und weniger einladend. Wenn möglich sollten Sie beim Fotografieren außerdem auf den Blitz verzichten. Stimmen die Lichtverhältnisse, ist das kein Problem. Fotos mit Blitz wirken meist härter und weniger natürlich. In Ausnahmefällen bietet es sich aber auch an, Fotos bei schwachem Licht zu machen. Ihren Kamin setzen Sie zum Beispiel am besten am Abend in Szene.
Den richtigen Winkel finden
Neben dem richtigen Licht, ist auch der richtige Winkel entscheidend für ein gutes Foto. Orientieren Sie sich an natürlichen Linien im Bild. Das können zum Beispiel eine Tischkante oder die Ecken des Raumes sein. Wenn Sie die Kamera schräg halten, wirkt der Raum schnell verzerrt und die Größenverhältnisse stimmen nicht. Überlegen Sie sich außerdem, aus welcher Perspektive Sie den Raum am besten einfangen können. Direkt von der Tür aus oder lieber aus der Ecke. Im Idealfall haben Sie beim Fotografieren ein Fenster hinter sich, dann ist das Licht am besten.
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Foto: © AndrewLozovyi
Die Besichtigung - ein zentraler Schritt im Verkaufsprozess
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie.
Vielleicht ist der Anfang ist schon gemacht und Sie haben ein Inserat geschaltet. Wie geht es nun weiter? Bald werden die ersten Interessenten anrufen und nach einem Besichtigungstermin fragen. Jetzt brauchen Sie einen guten Plan, damit die Besichtigungen so ablaufen, wie Sie sich das vorstellen. Es lohnt sich auf jeden Fall, Haus und Grundstück vor dem ersten Besichtigungstermin noch einmal richtig herauszuputzen.
Erfahrungsberichte von Immobilienverkäufern zeigen, wie wichtig der erste Eindruck bei einer Besichtigung ist. Wer seine Immobilie optimal und in gut gepflegtem Zustand präsentiert, kann mit einem um 10 bis 15 Prozent höheren Verkaufspreis rechnen. Versuchen Sie also, Ihr Haus noch einmal kritisch mit den Augen eines imaginären Kaufinteressenten zu betrachten. Sind die Innenräume sauber und nicht zu vollgestellt? Sind die Fenster geputzt? Können Sie persönliche Utensilien, die vom Eindruck der Immobilie ablenken, für die Besichtigung wegräumen? Es kann sogar sinnvoll sein, noch einmal in Schönheitsreparaturen und die Behebung kleinerer Mängel zu investieren. Denn gerade solche Details wie ein defekter Lichtschalter oder ein "Schandfleck" an einer Wand trüben den ersten Eindruck enorm und werden von Interessenten häufig überwertet.Was tun, wenn sich zu viele Interessenten melden?
Es kann leicht passieren, dass Sie auf Ihr Inserat hin mit einer wahren Flut von E-Mails und Anrufen konfrontiert werden. Die meisten Menschen fühlen sich mit dem Interessentenmanagement schnell überfordert. Darunter leidet dann oft die optimale Vorbereitung des Besichtigungstermins. Anfragen beantworten, Termine koordinieren und die Immobilie auf Vordermann bringen - gerade neben einer Vollzeitbeschäftigung ist es kaum möglich, alle diese Aufgaben zufriedenstellend zu bewältigen. Hier ist die Unterstützung durch einen Profi-Makler besonders sinnvoll. Dieser nimmt Ihnen nicht nur Arbeit ab, indem er sich um Anfragen und Termine kümmert. Er wird auch schon im Vorfeld die unseriösen "Scheininteressenten" aussortieren. Denn er weiß genau, mit welchen gezielten Fragen er herausfinden kann, ob Interessenten ernsthaft am Kauf Ihrer Immobilie interessiert sind.
Wie bereiten Sie sich auf eine Besichtigung vor?
Wichtig ist, dass Sie mit allen erforderlichen Unterlagen ausgestattet sind: Grundriss, Energiepass, Flächenangaben, die aktuellsten Neben- und Heizkostenabrechnungen. Diese Unterlagen helfen Ihnen auch dabei, Fragen bei der Besichtigung schnell und sicher beantworten zu können. Geht es um Mängel an Ihrer Immobilie, ist es am besten, diese offen kommunizieren und damit kritischen Nachfragen von Interessenten zuvorkommen. Erstellen Sie also für sich selbst eine Mängelliste und machen Sie den Interessenten gegenüber deutlich, dass alle Mängel bereits in Ihrem Angebotspreis berücksichtigt wurden. Damit nehmen Sie allen den Wind aus den Segeln, die versuchen wollen, aufgrund der Mängel den Kaufpreis zu drücken. Lassen Sie sich auch bei der Besichtigung von einem Profi-Makler unterstützen. Dank seiner Routine versteht er es, vor allem die Vorzüge Ihrer Immobilie bei einer Besichtigung herauszustellen, damit der Fokus der Interessenten nicht überwiegend auf den Mängeln haften bleibt.
Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie ideal zu präsentieren und den Verkaufsprozess damit zu beschleunigen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Sie benötigen weitere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
https://de.statista.com/themen/133/immobilien/
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/Tabellen/Haeuserpreise-Bauland.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © pressmaster/AdobeStock.com
Wie wähle ich den passenden Käufer aus?
Sie haben die ersten Besichtigungen Ihrer Immobilie mit Interessenten hinter sich und fragen sich, ob der passende Käufer schon dabei gewesen ist?
Um das herauszufinden, ist nach den Besichtigungen oft schon zu spät. Der Immobilienprofi filtert schon vorher die Interessenten heraus, die als potenzielle Käufer in Frage kommen. Denn das spart Zeit und Aufwand.
Besichtigungstouristen herausfiltern
Um die Käuferauswahl zu vereinfachen, müssen Sie bereits bei den Interessenten mit dem Filtern beginnen. Denn nicht jeder Interessent für Ihre Immobilie meint es ernst. Für manche ist Immobilienbesichtigung ein Hobby. Andere Interessenten meinen es vielleicht ernst, allerdings fehlt es ihnen vielleicht an Kreditwürdigkeit. Für Immobilienverkäufer bedeutet das in der Regel unnötige Arbeit. Profi-Makler haben hier die richtigen Mittel, um die Scheininteressenten von den wirklichen zu trennen. Fragen Sie zum Beispiel die Kontaktdaten der Interessenten ab. Besichtigungstouristen möchten das normalerweise nicht tun. Sie können Interessenten auch einen Fragebogen ausfüllen lassen mit Fragen zu einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Möchte ein Interessent lieber anonym bleiben und macht er nur vage Angaben, dann lohnt sich Ihre Mühe für ihn wahrscheinlich nicht.
Bonität der Interessenten prüfen
Das ein Kaufinteressent zahlungsfähig ist und sich Ihre Immobilie überhaupt leisten kann, ist für Sie als Verkäufer natürlich der entscheidende Punkt. Informationen über die Zahlungsfähigkeit können Sie bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa Holding AG oder Bürgel und Creditreform erhalten. Auch ist es ratsam Informationen über die Vermögenswerte wie Konto- und Depotauszüge, aber auch Geschäftsunterlagen einzuholen. Für Privatpersonen ist es jedoch oft schwierig, diese Auskünfte zu erhalten. Schlussendlich ist der wichtigste Punkt die Finanzierungszusage der Bank. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Kredit spezifisch für den Kauf Ihrer Immobilie bewilligt wurde.Endgültige Auswahl des Käufers
Haben Sie das Glück, zwei oder mehr zahlungskräftige Interessenten zu haben, müssen Sie nun noch endgültig eine Entscheidung treffen. Sie können natürlich danach entscheiden, wer Ihnen das erste abgesicherte Kaufangebot macht. Sie können aber auch nach Sympathie entscheiden oder losen. Oder Sie achten darauf, wer am besten in die Nachbarschaft passt. Beim Verkauf einer Wohnung ist es häufig sogar üblich, dass die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss. Außerdem können Sie auch an den Meistbietenden verkaufen. Jedoch dürfen Sie keine Zusatzzahlungen entgegennehmen, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt werden. Andernfalls wird das zu Problemen mit dem Finanzamt führen.Sie suchen Unterstützung bei der Wahl eines passenden Käufers für Ihre Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns um die Bonitätsprüfung Ihrer Interessenten.
Nicht gefunden, was Sie suchen? Dann lesen Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bonit%C3%A4t
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Fotos: © yupiramos/Depositphotos.com
Wie ermittle ich den Wert meiner Immobilie?
Im Scheidungsfall kommt oft die Frage auf, was mit der gemeinsam gekauften Immobilie passieren soll. Im Falle eines Verkaufs muss der Preis genau bestimmt werden. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, kann das über die verschiedenen Verfahren berechnet werden. Jedes Verfahren hat dabei seine Anwendungszwecke, für die sie verwendet werden. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, das richtige Verfahren zu finden und den passenden Angebotspreis zu berechnen.
Bei der Bewertung einer Immobilie gibt es unterschiedliche Verfahren. Die Verfahren sind durch den Gesetzgeber vorgegeben. Im Paragraf 8 der Immobilienwertermittlungsverordnung sind das Vergleichswertverfahren, das Verfahren zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diesen Verfahren liegen unterschiedliche Rechnungen zugrunde.
Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Bei der Bewertung einer Immobilie gibt es unterschiedliche Verfahren. Die Verfahren sind durch den Gesetzgeber vorgegeben. Im Paragraf 8 der Immobilienwertermittlungsverordnung sind das Vergleichswertverfahren, das Verfahren zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diesen Verfahren liegen unterschiedliche Rechnungen zugrunde.
Das Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert durch entsprechende Vergleiche. Es bietet sich daher vor allem für Eigentumswohnungen, Teileigentum und Familienhäuser an. Dabei wird der Kaufpreis vergleichbarer Immobilien als Grundlage genommen. Entscheidend sind dabei Faktoren wie das Baujahr, die Adresse, die Wohnfläche sowie ein vorhandener Garten/Balkon und ein Garagenstellplatz. Ebenso sind Faktoren wie die Bauweise, die Größe, die Restnutzungsdauer und der bauliche und energetische Zustand des Gebäudes wichtig.Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird dagegen bei Immobilien genutzt, die einen Ertrag abwerfen. Darunter fallen Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte und Geschäftsgrundstücke. Der Wert der Immobilie errechnet sich aus dem Bodenwert und den zu erwartenden Einnahmen. Dabei wird nicht die tatsächliche Miete veranschlagt, sondern die marktübliche. Eine leere Mietwohnung mindert daher nicht den Preis. Die Bewirtschaftungskosten der Immobilie sind von den zu erwartenden Einnahmen abzuziehen. Der Bodenwert errechnet sich aus dem durch einen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Der Bodenwert wird außerdem noch mit dem Liegenschaftszinssatz verzinst. Dabei wird der marktübliche Wert zugrunde gelegt. Ein weiterer Wert sind sonstige Umstände, die den Wert beeinflussen können. Dringende Sanierungsarbeiten, die noch nicht vorgenommen wurden, können den Wert der Immobilie mindern.Das Sachwertverfahren
Ein weiteres Verfahren ist das Sachwertverfahren. Auch beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert bestimmt und mit dem Wert des Gebäudes zusammengerechnet. Der Wert des Gebäudes wird mit den Regelherstellungskosten sowie der Grundfläche berechnet. Die Herstellungskosten gliedern sich dabei in verschiedene Stufen, sodass auch die Qualität der verbauten Materialien berücksichtigt wird. Von diesen Kosten wird die sogenannte Altersminderung abgezogen. Die vom Gesetzgeber festgelegte Nutzungsdauer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern beträgt in der Regel 80 Jahre. Das führt dazu, dass mit jedem Jahr 1,25 Prozent vom Wert abgezogen werden müssen. Der nun errechnete Gebäudesachwert wird mit dem Bodenwert addiert und mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert. Der Marktanpassungsfaktor legt die örtlichen Gegebenheiten der Immobilie zugrunde. So ist einem Haus in einer strukturstarken Gegend ein höherer Wert als einem baugleichen Haus in einer strukturschwachen Region zuzuschreiben. Dabei wird berücksichtigt, ob die Häuser in dem Quartier, in dem das zu verkaufende Haus steht, zu dem errechneten vorläufigen Sachwert verkauft werden.Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © David McBee/pexels.comDas Grundbuch und seine Belastungen
Wer Eigentümer einer Immobilie ist, muss im Grundbuch eingetragen werden. Besonders bei dem Verkauf von z.B. geerbten Immobilien, kann die Unwissenheit über mögliche Einträge zu Preissenkungen führen, oder im schlimmsten Fall den Verkauf verhindern. Aber auch der Immobilienkäufer muss wissen, ob er die vollen Rechte eines Eigentümers nach dem Kauf erhält. Sind nämlich Rechte anderer eingetragenen, kann der Verkäufer nicht frei entscheiden, was mit seiner Immobilie passieren soll.
Das Vorkaufsrecht
Einfach gesagt, ermöglicht das Vorkaufsrecht einem Dritten, sich beim Immobilienkauf vorzudrängeln. Das Vorkaufsrecht kann unter anderem non Gemeinden, Miterben oder Mietern in Anspruch genommen werden. Ist ein solches Vorkaufsrecht im Grundbuch vorgemerkt, kann der Käufer unter Umständen trotz eines unterschriebenen Kaufvertrages am Ende ohne die lang ersehnte Traumimmobilie dastehen. Nießbrauchrecht
Viele Eigentümer möchten nach dem Verkauf ihrer Immobilie weiterhin darin wohnen und richten sich daher ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht ein. Da das Nießbrauchrecht nicht nur das lebenslange Wohnen, sondern auch das Recht lebenslang aus der Immobilie Nutzen zu ziehen einschließt, gibt es ihnen die Möglichkeit, im Falle der Pflegebedürftigkeit das Haus zu vermieten und damit die Kosten des Pflegeheims zu finanzieren. Anders als beim lebenslangen Wohnrecht, ist der Verkäufer im Falle des Nießbrauchrechts auch für die Instandhaltung der Immobilie selbst verantwortlich. Festgehalten werden das Nießbrauch- und das lebenslange Wohnrecht nicht im Kaufvertrag, sondern im Grundbuch.
Das Rückforderungsrecht
Neben dem Wohnrecht besteht außerdem die Möglichkeit eines Eintrags über das Rückforderungsrecht. Da der neue Käufer die neue Immobilie meist über einen Kredit finanziert, steht das sogenannte Pfandrecht der Bank über dem Wohnrecht. Das bedeutet also, dass das Wohnrecht hinfällig wäre, sollte der neue Eigentümer insolvent sein und eine Versteigerung anstehen. Mit der Eintragung des Rückforderungsrechts kann die Immobilie wieder auf seinen vorherigen Eigentümer überschrieben werden.
Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie zu verkaufen, möchten aber weiter darin wohnen bleiben? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/BJNR001390897.html
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_232_61262.html
Foto: © francescoscatena/depositphotos.com
Woran erkennen Sie, ob Ihr Makler ein echter Profi ist?
Ein Immobilienverkauf ist zeitintensiv und nervenaufreibend. Spätestens wenn das Telefon pausenlos klingelt oder das E-Mail-Postfach überquillt, wird es dem Verkäufer häufig zu viel. Der Verkauf mit einem Makler läuft dagegen deutlich entspannter. Zumindest, wenn man es mit einem echten Profi zu tun hat. Aber wie kann man sich da sicher sein?
Eine persönliche Empfehlung ist oft ein guter Weg, um an einen Makler heranzukommen. Allerdings kann man auch bei Empfehlungen oder Tipps aus der Nachbarschaft durchaus mal daneben liegen. Woran erkennen Sie also die Kompetenz des Maklers und wie können Sie sichergehen, dass er Sie optimal und mit Leidenschaft unterstützt?
Regionale Makler bevorzugenBundesweit agierenden Unternehmen fehlt es oft an lokaler Kompetenz und sie sind nicht so eng mit den regionalen Märkten vertraut. Haben Sie einen lokalen Makler gefunden, achten Sie auf seine Referenzen. Haben andere aus Ihrem Ort ihn schon empfohlen? Ist er in der Lage, Immobilien hochwertig zu präsentieren? Profimakler bieten oft zusätzliche Marketingmittel an, wie zum Beispiel 360-Grad-Touren. Diese sehen nicht nur gut aus, sie bieten dem Makler auch die Möglichkeit, das Verhalten der Nutzer zu analysieren. Daraus, wie viel Zeit jemand in der virtuellen Tour verbringt und welche Details er besonders intensiv betrachtet, lässt sich ablesen, wie ernsthaft er an der Immobilie interessiert ist.
Ein regionaler Makler kennt die Marktlage vor Ort sehr genau. Er weiß, wie sich der Wert Ihrer Immobilie am besten ermitteln lässt, ob mit dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren. Er nimmt sich genügend Zeit für Sie und berät Sie hinsichtlich des Verkaufspreises, den Sie am Markt erzielen können, und der besten Verkaufsstrategie für Ihre Immobilie.
Beobachten Sie, welche Schritte Ihr Makler unternimmt Sie haben sich für einen lokalen Makler entschieden, dem Sie den Verkauf Ihrer Immobilie anvertrauen. Jetzt sollten Sie sich trotzdem nicht gänzlich "ausklinken", sondern die Schritte, die Ihr Makler unternimmt, durchaus kritisch im Auge behalten. Fragen Sie ihn ruhig selbst nach seiner konkreten Vorgehensweise. Ist er in der Lage, Ihnen alle von ihm unternommenen Aktivitäten und deren Rolle im Verkaufsprozess darzulegen? Oder werden Sie mit einer Unternehmensbroschüre abgespeist?
Ein Profi wird immer eine vollständige Begehung Ihrer Immobilie und des Grundstücks durchführen. Erst nach Einsicht in alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Objekt wird er Ihnen einen Verkaufswert nennen. Seine Berechnungsmethode, und warum er diese wählte, kann er Ihnen genau erklären.Ebenfalls wichtig ist es, wie der Makler Ihre Immobilie präsentiert. Besitzt er eine geeignete Kameraausstattung? Kann er Ihr Objekt gut in Szene setzen? Der Profi wird Ihnen unaufgefordert Exposés zeigen. Und wie viele geeignete Kaufinteressenten bekommen die Präsentation zu sehen? Hat der Makler schon Interessenten in seiner Datenbank? Mindestens drei Internetplattformen sollte er nutzen, um Ihre Immobilie anzubieten. Auch seine Unternehmenshomepage sollte gepflegt und aktuell sein. Zudem sollte er auch weitere Möglichkeiten wie Newsletter oder soziale Medien nutzen. Auch Inserate in Zeitungen sind heute immer noch wichtig.
Weitere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Makler
https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinauftrag
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/09/PD19_370_31.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.Foto: sergeypykhonin/Depositphotos.com
Eine persönliche Empfehlung ist oft ein guter Weg, um an einen Makler heranzukommen. Allerdings kann man auch bei Empfehlungen oder Tipps aus der Nachbarschaft durchaus mal daneben liegen. Woran erkennen Sie also die Kompetenz des Maklers und wie können Sie sichergehen, dass er Sie optimal und mit Leidenschaft unterstützt?
Regionale Makler bevorzugenBundesweit agierenden Unternehmen fehlt es oft an lokaler Kompetenz und sie sind nicht so eng mit den regionalen Märkten vertraut. Haben Sie einen lokalen Makler gefunden, achten Sie auf seine Referenzen. Haben andere aus Ihrem Ort ihn schon empfohlen? Ist er in der Lage, Immobilien hochwertig zu präsentieren? Profimakler bieten oft zusätzliche Marketingmittel an, wie zum Beispiel 360-Grad-Touren. Diese sehen nicht nur gut aus, sie bieten dem Makler auch die Möglichkeit, das Verhalten der Nutzer zu analysieren. Daraus, wie viel Zeit jemand in der virtuellen Tour verbringt und welche Details er besonders intensiv betrachtet, lässt sich ablesen, wie ernsthaft er an der Immobilie interessiert ist.
Ein regionaler Makler kennt die Marktlage vor Ort sehr genau. Er weiß, wie sich der Wert Ihrer Immobilie am besten ermitteln lässt, ob mit dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren. Er nimmt sich genügend Zeit für Sie und berät Sie hinsichtlich des Verkaufspreises, den Sie am Markt erzielen können, und der besten Verkaufsstrategie für Ihre Immobilie.
Beobachten Sie, welche Schritte Ihr Makler unternimmt Sie haben sich für einen lokalen Makler entschieden, dem Sie den Verkauf Ihrer Immobilie anvertrauen. Jetzt sollten Sie sich trotzdem nicht gänzlich "ausklinken", sondern die Schritte, die Ihr Makler unternimmt, durchaus kritisch im Auge behalten. Fragen Sie ihn ruhig selbst nach seiner konkreten Vorgehensweise. Ist er in der Lage, Ihnen alle von ihm unternommenen Aktivitäten und deren Rolle im Verkaufsprozess darzulegen? Oder werden Sie mit einer Unternehmensbroschüre abgespeist?
Ein Profi wird immer eine vollständige Begehung Ihrer Immobilie und des Grundstücks durchführen. Erst nach Einsicht in alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Objekt wird er Ihnen einen Verkaufswert nennen. Seine Berechnungsmethode, und warum er diese wählte, kann er Ihnen genau erklären.Ebenfalls wichtig ist es, wie der Makler Ihre Immobilie präsentiert. Besitzt er eine geeignete Kameraausstattung? Kann er Ihr Objekt gut in Szene setzen? Der Profi wird Ihnen unaufgefordert Exposés zeigen. Und wie viele geeignete Kaufinteressenten bekommen die Präsentation zu sehen? Hat der Makler schon Interessenten in seiner Datenbank? Mindestens drei Internetplattformen sollte er nutzen, um Ihre Immobilie anzubieten. Auch seine Unternehmenshomepage sollte gepflegt und aktuell sein. Zudem sollte er auch weitere Möglichkeiten wie Newsletter oder soziale Medien nutzen. Auch Inserate in Zeitungen sind heute immer noch wichtig.
Weitere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Makler
https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinauftrag
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/09/PD19_370_31.html
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Welchen Ansprüchen eine altersgerechte Wohnung gerecht werden muss
Wenn das Alter steigt, ändern sich die Ansprüche an die eigene Immobilie. War Ihnen noch vor einigen Jahren ein großer Garten wichtig, damit die Kinder darin spielen konnten, so bereitet Ihnen die Pflege dieses Gartens nun Probleme. Auch die große Treppe bis zum Schlafzimmer hinaufzusteigen, wird immer schwieriger. Langsam wird es Zeit, sich Gedanken über einen bequemen Alterssitz zu machen, der Ihren veränderten Bedürfnissen besser gerecht wird.
Wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Pflege der eigenen Immobilie zusehends schwerer wird, treffen viele Senioren die Entscheidung, ihr Eigenheim gegen eine Seniorenwohnung zu tauschen. Das Nachdenken über eine barrierefreie Wohnung, in der Sie sich auch im hohen Alter noch wohlfühlen werden, lohnt sich aber auch, wenn Sie jetzt noch gesundheitlich fit sind. Denn in einigen Jahren kann sich das bereits ganz anders darstellen. Bei den speziell auf Senioren ausgerichteten Wohnungen kommt es zum einen auf die Ausstattung an, zum anderen auch auf ein Umfeld mit guter Infrastruktur.
Die ideale Seniorenwohnung
Geht es um den Schnitt der zukünftigen Wohnung, so sollte dieser keinesfalls zu beengt sein. Nicht jeder Senior ist in seiner Mobilität so stark eingeschränkt, dass er sich selbst innerhalb der Wohnung kaum noch bewegen kann. Oft wünschen sich Senioren lediglich weniger Räume auf nur einer Etage. Sie wollen aber trotzdem genügend Platz haben und auch im Alter von ihrem gewohnten Mobiliar, Büchern und Sammlerstücken umgeben sein. Um sich in diesem angenehmen Umfeld notfalls auch im Rollstuhl barrierefrei bewegen zu können, sind weite Gänge und bodengleiche Duschen besonders wichtig. Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Fenster leicht zu öffnen sind.
Falls Sie sich für ein Wohnhaus entscheiden, das sich auf Senioren spezialisiert hat, wurden all die oben genannten Vorkehrungen bereits getroffen. Somit müssen Sie sich nicht um einen Umbau kümmern und können sich bereits nach dem Umzug entspannen. Der Kauf einer Wohnung in einer seniorengerechten Wohnanlage kann unter Umständen auch staatlich gefördert werden.
Die Umgebung genau betrachten
Neben der Ausstattung ist auch die Umgebung Ihrer Seniorenwohnung von großer Bedeutung. Ein Leben auf dem Land kann durchaus idyllisch sein, bringt aber im Alter viele Schwierigkeiten mit sich. Je älter Sie werden, desto wichtiger wird eine gute Infrastruktur. Supermärkte, Ärzte und auch ein Krankenhaus sollten möglichst fußläufig erreichbar sein. Tritt ein Notfall ein, sollte der Krankenwagen schnellstmöglich vor der Haustür stehen, da jede Minute zählt. Deshalb empfiehlt es sich gerade bei alleinlebenden Senioren, auch einen leicht erreichbaren Notfallknopf in der Wohnung zu installieren.
Sie denken darüber nach in eine Seniorenwohnung zu ziehen? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Start in den neuen Lebensabschnitt.
Nicht fündig geworden:
https://www.bmfsfj.de/blob/79334/82df71ea1a0daf8a6146d7d174cc5fcf/wohnen-im-alter-data.pdf
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/zuhause-im-alter/zuhause-im-alter/75580
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com
Wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Pflege der eigenen Immobilie zusehends schwerer wird, treffen viele Senioren die Entscheidung, ihr Eigenheim gegen eine Seniorenwohnung zu tauschen. Das Nachdenken über eine barrierefreie Wohnung, in der Sie sich auch im hohen Alter noch wohlfühlen werden, lohnt sich aber auch, wenn Sie jetzt noch gesundheitlich fit sind. Denn in einigen Jahren kann sich das bereits ganz anders darstellen. Bei den speziell auf Senioren ausgerichteten Wohnungen kommt es zum einen auf die Ausstattung an, zum anderen auch auf ein Umfeld mit guter Infrastruktur.
Die ideale Seniorenwohnung
Geht es um den Schnitt der zukünftigen Wohnung, so sollte dieser keinesfalls zu beengt sein. Nicht jeder Senior ist in seiner Mobilität so stark eingeschränkt, dass er sich selbst innerhalb der Wohnung kaum noch bewegen kann. Oft wünschen sich Senioren lediglich weniger Räume auf nur einer Etage. Sie wollen aber trotzdem genügend Platz haben und auch im Alter von ihrem gewohnten Mobiliar, Büchern und Sammlerstücken umgeben sein. Um sich in diesem angenehmen Umfeld notfalls auch im Rollstuhl barrierefrei bewegen zu können, sind weite Gänge und bodengleiche Duschen besonders wichtig. Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Fenster leicht zu öffnen sind.
Falls Sie sich für ein Wohnhaus entscheiden, das sich auf Senioren spezialisiert hat, wurden all die oben genannten Vorkehrungen bereits getroffen. Somit müssen Sie sich nicht um einen Umbau kümmern und können sich bereits nach dem Umzug entspannen. Der Kauf einer Wohnung in einer seniorengerechten Wohnanlage kann unter Umständen auch staatlich gefördert werden.
Die Umgebung genau betrachten
Neben der Ausstattung ist auch die Umgebung Ihrer Seniorenwohnung von großer Bedeutung. Ein Leben auf dem Land kann durchaus idyllisch sein, bringt aber im Alter viele Schwierigkeiten mit sich. Je älter Sie werden, desto wichtiger wird eine gute Infrastruktur. Supermärkte, Ärzte und auch ein Krankenhaus sollten möglichst fußläufig erreichbar sein. Tritt ein Notfall ein, sollte der Krankenwagen schnellstmöglich vor der Haustür stehen, da jede Minute zählt. Deshalb empfiehlt es sich gerade bei alleinlebenden Senioren, auch einen leicht erreichbaren Notfallknopf in der Wohnung zu installieren.
Sie denken darüber nach in eine Seniorenwohnung zu ziehen? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Start in den neuen Lebensabschnitt.
Nicht fündig geworden:
https://www.bmfsfj.de/blob/79334/82df71ea1a0daf8a6146d7d174cc5fcf/wohnen-im-alter-data.pdf
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/zuhause-im-alter/zuhause-im-alter/75580
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Kaufvertrag und Gewährleistungspflichten des Verkäufers
Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus nach 30 Jahren intensiver Nutzung verkaufen, dann ist die Zeit sicher nicht spurlos daran vorübergegangen. Es wird verschiedene Mängel aufweisen, und bei einem Verkauf müssten Sie eigentlich gegenüber dem Käufer für diese Mängel haften. Im Prinzip jedenfalls. Sind allerdings im Kaufvertrag alle Mängel sorgfältig aufgelistet, sieht die Sache schon anders aus. Es lohnt es sich auf jeden Fall, den Kaufvertrag von einem Experten genau prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass eine Mängelgewährleistung rechtssicher ausgeschlossen wird.
Sie benötigen weitere Hinweise:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag_immobilie
https://www.immobilien-journal.de/recht/immobilienrecht/gewaehrleistungsausschluss-in-kaufvertraegen-oft-unwirksam/
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Der-Immobilienkaufvertrag-Teil-21-Vertraglicher-Gewaehrleistungsausschluss-kein-Gewaehrleistungsausschluss-fuer-arglistig-verschwiegene-Maengel_223883
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Free-Photos/Pixabay.com
Den Kaufvertrag für den Verkauf einer Immobilie setzt in der Regel der Notar auf. Verkäufer sollten jedoch nicht blind darauf vertrauen, dass damit alles in ihrem Sinne korrekt geregelt wird. Bei bestimmten Formulierungen ist es schon wichtig, genau zu verstehen, was sie bedeuten.
"Gekauft wie gesehen" - eine entscheidende Klausel
Damit Sie als Verkäufer einer gebrauchten Immobilie gegenüber späteren Gewährleistungsansprüchen des Käufers abgesichert sind, müssen alle bekannten Mängel explizit im Kaufvertrag aufgeführt werden. Da der Käufer das Objekt ja vor dem Kauf besichtigt hat, hatte er auch selbst Gelegenheit, diese Mängel zur Kenntnis zu nehmen. Das wird im Kaufvertrag durch die Klausel "gekauft wie gesehen" zum Ausdruck gebracht. Hinter dieser Formel steckt der Verzicht des Käufers, den Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrags für die Beseitigung der gesehenen Mängel in Haftung zu nehmen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist für Immobilienverkäufer natürlich von allergrößter Bedeutung. Doch wer sich als Laie einen Kaufvertrag durchliest, wird die Tragweite dieser und anderer unscheinbarer kleiner Klauseln oftmals gar nicht erkennen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Sie im Zweifelsfall darauf hinweisen und darüber aufklären. Mängel verschweigen? - eine sehr schlechte Strategie
Enthält der Kaufvertrag eine vollständige Mängelliste und wird diese vom Käufer durch seine Unterschrift und durch das "gekauft wie gesehen" akzeptiert, können Sie als Verkäufer in der Regel aufatmen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie dem Käufer versteckte Mängel an der Immobilie, wie zum Beispiel Schimmel unter der Tapete, bei der Besichtigung verschwiegen haben, oder wenn Sie solche Mängel sogar absichtlich kaschiert haben, um den Käufer zu täuschen. Derartige Handlungen gelten als Betrug und werden vom Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht abgedeckt. Generell ist es zu empfehlen, Mängel an Ihrer Immobilie bereits bei jeder Besichtigung offen anzusprechen - oder aber vor dem Verkauf zu beseitigen. Letzteres kann sich in vielen Fällen lohnen, da der erzielbare Mehrerlös oft höher liegt als die investierten Reparatur- und Renovierungskosten.Ebenfalls in den Kaufvertrag gehört sämtliches Inventar, das vom Käufer übernommen wird, von den Einbauschränken über mögliche Heizölvorräte bis hin zur Sprinkleranlage für den Garten. Auch hier ist eine vollständige Auflistung wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wie Sie sehen, gibt es vieles zu beachten, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nicht umsonst sollte der fertige Kaufvertrag beiden Vertragsparteien spätestens zwei Wochen vor dem Notartermin zugesendet werden. Nutzen Sie diese Zeit, um alles noch einmal zu prüfen, idealerweise mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Aber auch Ihr Makler weiß als Immobilienprofi ziemlich genau, auf welche Feinheiten es besonders ankommt, und kann Sie an dieser Stelle sehr gut beraten.
Sie haben Fragen zur Erstellung des Kaufvertrages? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.Sie benötigen weitere Hinweise:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag_immobilie
https://www.immobilien-journal.de/recht/immobilienrecht/gewaehrleistungsausschluss-in-kaufvertraegen-oft-unwirksam/
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Der-Immobilienkaufvertrag-Teil-21-Vertraglicher-Gewaehrleistungsausschluss-kein-Gewaehrleistungsausschluss-fuer-arglistig-verschwiegene-Maengel_223883
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Falsches Zeitmanagement reduziert den Verkaufspreis
Es ist ein häufiges Phänomen:
Eigentümer präsentieren ihre Immobilie mit fehlenden Informationen, schlechten Fotos und einem viel zu hohen Verkaufspreis im Internet.
Wegen der erwarteten hohen Nachfrage gehen sie davon aus, dass sich die Immobilie im Nu von selbst verkauft. Warum also viel Zeit mit Verkaufsvorbereitungen verschwenden? Doch Immobilienprofis kennen das: Die Immobilie steht zu lange zum Verkauf und am Ende wird sie unter Wert verkauft.
Familienzuwachs, Trennung, Alter, beruflicher Wechsel - wenn Immobilienbesitzer ihre Immobilie verkaufen, dann, weil sich in der Regel ihre Lebenssituation verändert. Nur selten ist das eine stressfreie Zeit. Der Verkauf einer Immobilie verkompliziert diese Phase zusätzlich. Oft muss es schnell gehen und in dieser Phase machen sich nur wenige Eigentümer Gedanken, wie viel Zeit es beansprucht, die verkaufsrelevanten Unterlagen zu beschaffen, die Immobilie für den Verkauf vorzubereiten und die Besichtigungen durchzuführen.Wo sind die verkaufsrelevanten Unterlagen?
Wenn eine Immobilie verkauft wird, die der Eigentümer lange bewohnt hat, geht dann oft die Suche nach den Unterlagen los. Wie lang ist der Energieausweis noch gültig? Ist die Restschuld eigentlich aus dem Grundbuch gestrichen? Und wo erhalte ich Unterlagen, wenn ich sie nicht mehr finde oder sie abgelaufen sind? Alle verkaufsrelevanten Unterlagen zusammenzutragen oder bei Ämtern und Behörden zu beantragen, kostet Zeit. Fehlt beispielsweise der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Warum muss die Immobilie vorbereitet werden?
Ähnlich ist es bei der Vorbereitung der Immobilie. Mangelhafte Fotos oder wenig aussagekräftige Informationen lassen ein Immobilienangebot schnell unseriös erscheinen. Das Interesse bei potentiellen Käufern hält sich dann oft in Grenzen. Eine für Besichtigungen ebenfalls unzureichend vorbereitete Immobilie vergrault häufig viele Interessenten. Denn trotz hoher Nachfrage und wenig Angebot kaufen Immobiliensuchende nicht alles. Schließlich geht es um viel Geld und ein Dach über dem Kopf, unter dem sie im Idealfall bis zu ihrem Lebensende wohnen möchten.
Haben Sie Zeit alle Anfragen zu beantworten und Besichtigungen durchzuführen?
Besonders zeitaufwendig ist in der Regel auch das Interessentenmanagement. Kaum ist die Immobilie (mit guten Fotos und den wichtigsten Informationen) in den üblichen Online-Portalen eingestellt, stehen Telefon und E-Mail-Postfach nicht mehr still. Wann sollen die vielen Anfragen beantwortet und die Besichtigungen durchgeführt werden? Wurde zudem noch der Angebotspreis ohne professionelle Wertermittlung und zu hoch angesetzt, wollen viele Interessenten verhandeln. Ohne professionelle Wertermittlung gehen vielen Verkäufern schnell die Argumente für ihren Angebotspreis aus. Gleichzeitig aber müssen die Verkäufer die Bonität der Interessenten prüfen. Platzt die Finanzierung, geht die Vermarktung von vorne los.
Gut vorbereiten und Fehler vermeiden
Nehmen Sie sich also genügend Zeit, um den Immobilienverkauf von Wertermittlung bis zum Notartermin und der Übergabe der Immobilie genau zu planen. Fehlt Ihnen die Zeit oder sind Sie sich unsicher, was Sie beim Immobilienverkauf alles berücksichtigen müssen, überlassen Sie es einem lokalen Qualitätsmakler. Er ermittelt den Wert Ihrer Immobilie, weiß, welche Unterlagen verkaufsrelevant sind, kümmert sich um die Anfragen und Besichtigungen und sorgt für einen schnellen rechtssicheren Verkauf zu einem marktgerechten Preis.
Fehlt Ihnen die Zeit für den Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen das für Sie.Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.test.de/Immobilie-verkaufen-So-erzielen-Sie-einen-Top-Preis-5142446-0/
https://www.test.de/Kaufvertrag-Immobilien-Den-Notar-ordentlich-ausfragen-4427977-0/
https://www.focus.de/immobilien/experten/sebastian_wagner/grundschuldbrief-verloren-das-aufgebotsverfahren-hilft-weiter_id_8826245.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © stillfx/Depositphotos.com
Neuer Job - Was tun mit der Immobilie?
Neuer Job - Was tun mit der Immobilie?
Ist der neue Arbeitsplatz zu weit weg, um zu pendeln, dann wird ein Umzug unvermeidbar. Für viele Immobilienbesitzer bedeutet das allerdings sehr viel Stress. Denn eine neue Immobilie an ihrem neuen Wohnort können sie nicht ohne das Eigenkapital aus dem Verkauf ihrer aktuellen Immobilie kaufen. Diese wiederum können sie nicht verkaufen, bevor sie ein neues Zuhause in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes gefunden haben.
Zeitmanagement
Zeitmanagement ist hier das A und O. Schließlich ist in dieser Situation das Timing heikel. Diesen Balanceakt bewältigt in der Regel nur ein erfahrener Immobilienprofi. Ein lokaler Qualitätsmakler hilft Ihnen nicht nur, Ihre Immobilie zu verkaufen. Er kann durch seine langjährige Erfahrung auch eine praktische Lösung für Ihr Zeitproblem finden, zum Beispiel, indem er eine Sonderregelung mit dem Käufer Ihrer Immobilie vereinbart, der zufolge Ihr Auszug erst dann stattfindet, wenn der Einzug in die neue Immobilie gesichert ist. So haben Sie den Kopf frei für den Einstieg in den neuen Job.Verkaufen oder doch vermieten?
Häufig kommt bei einem berufsbedingten Umzug nur ein Verkauf der alten Immobilie infrage, da Eigenkapital für die Finanzierung der neuen benötigt wird. Allerdings möchten nicht alle Eigentümer ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen. Manche halten sich vielleicht lieber ein Hintertürchen für eine spätere Rückkehr offen. Auch in diesem Fall hilft Ihnen ein Profi-Makler, schnell einen passenden Mieter zu finden und einen Mietvertrag abzuschließen, der Ihren Bedürfnissen entspricht, also beispielsweise zeitlich begrenzt ist. Vermarktung der Immobilie
Egal, ob Sie verkaufen oder vermieten möchten, beides kostet viel Zeit und Mühe. Es müssen der Verkaufspreis oder die Miethöhe - Vorsicht Mietpreisbremse! - ermittelt werden. Die Immobilie muss für Verkauf oder Vermietung vorbereitet werden. Sowohl für die Fotos im Exposé als auch für die Besichtigungstermine muss die Immobilie auf Vordermann gebracht werden. Verkaufsrelevante Unterlagen müssen besorgt werden. Die Anfragen von Interessenten müssen gemanagt werden. Wer sich in seinen neuen Job, noch dazu in einer entfernten Stadt, einarbeiten muss, findet für all diese Verpflichtungen kaum Zeit.Ihr lokaler Qualitätsmakler nimmt Ihnen diese zeitraubenden Aufgaben ab. Er verfügt über das nötige Know-how, die Immobilie in kurzer Zeit zu vermarkten und zu einem markgerechten Preis zu verkaufen oder den passenden Mieter zu finden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich der Verkauf oder die Vermietung lohnt, lassen Sie sich auch hierzu von einem Immobilienexperten beraten.
Sie stehen vor dem Umzug in eine neue Stadt und sind sich unsicher, was aus Ihrer derzeitigen Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Umzug_(Wohnsitzwechsel)
https://de.wikipedia.org/wiki/Neubau_(Bauwesen)
https://www.steuern.de/werbungskosten.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Aleutie/Depositphotos.com
Lohnt sich barrierefreier Umbau?
Im Alter im Eigenheim wohnen zu bleiben, ist ein Traum vieler Deutscher. Doch gerade die älteren Immobilien sind nicht auf die Bedürfnisse von Senioren ausgelegt. Oft sind es steile Treppen, hohe Schwellen und enge Flure, die das Leben mit einer körperlichen Einschränkung noch zusätzlich erschweren. Die Frage ist also, was man tun soll. Sollte man lieber verkaufen oder doch barrierefrei umbauen? Wir erklären Ihnen worauf es bei einem barrierefreien Umbau ankommt und was dabei auf Sie zukommt.
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser unterscheiden sich, wenn es um den barrierefreien Umbau geht. Beide haben verschiedene Prioritäten. Bei einer Eigentumswohnung ist zum Beispiel die Lage im Haus relevant. Liegt sie im Erdgeschoss, müssen sich die Eigentümer weniger Gedanken über die Begehbarkeit ihrer Wohnung machen. Das gilt übrigens auch, wenn das Haus über einen Fahrstuhl verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, und die Wohnung im oberen Geschoss liegen, bietet sich ein Treppenlift an. Hierfür sind in der Regel keine Umbauten nötig. Es wird allerdings empfohlen den Einbau mit dem Bauamt abzusprechen. Entscheidend ist es hier nämlich, dass die Mindestbreite der Treppe von einem Meter eingehalten wird. Gerade in Altbauten mit engen Treppenhäusern ist der Einbau eines Treppenlifts daher oft nicht möglich. Treppen sind beim Umbau ein zentraler Punkt
Aber auch die Umbauten der Innenräume sollten dem Bauamt gemeldet und mit der Eigentümerversammlung abgesprochen werden. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn ein Flur breiter gemacht oder das Bad vergrößert werden soll. Anders als beim Haus können Wasser- und Stromleitungen beispielsweise nicht beliebig verlegt werden.
Die Treppen bilden allerdings auch beim Umbau des Hauses einen zentralen Punkt. Sollten diese zu eng sein, um einen Lift zu installieren, gibt es allerdings die Möglichkeit das Haus so einzurichten, dass nur die untere Hälfte als Wohnfläche genutzt wird. Die obere Hälfte des Hauses könnte man zum Beispiel als Wohnfläche für die Kinder oder einen Pfleger nutzen. Außerdem ist es bei einem Haus einfacher Umbauten an der Raumstruktur oder an den Leitungen vorzunehmen.Umbau sollte gut geplant werden
Egal ob es sich nun um eine Eigentumswohnung oder ein Haus handelt, ein Umbau sollte gut geplant sein. Idealerweise führen Sie ihn dann durch, wenn Sie noch körperlich belastbar sind. Der Nachteil daran ist, dass es vielen Eigentümern schwer fällt einzuschätzen was sie benötigen, wenn Sie körperlich noch fit sind. Daher wäre es sinnvoll zunächst die gängigsten Einbauten umzusetzen. Diese wären unter anderem der Einbau von breiteren Türen, der Abbau von Schwellen, der Einbau von Rampen und Treppenlifts, bodengleiche Duschen und rutschfeste Böden. Diese Umbauten sind nämlich nicht nur im hohen Alter nützlich, sondern bieten auch jetzt schon höheren Wohnkomfort.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreiheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Umbau
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Lenoleum/Depositphotos.com
Mehr Freiheit beim Wohnen im Alter
Da die Lebenserwartung der Menschen stetig steigt, sind neue Ideen für das Wohnen im Alter gefragt. Allein mit Altersheimen kann man dem demografischen Wandel nicht gerecht werden. Deshalb arbeiten Architekten und Bauingenieure an neuen Wohnkonzepten, die für die Generation Ü60 besser passen.
Viele Menschen im hohen Alter sind heute beweglicher und lebensfroher denn jemals zuvor. Sie haben das Bedürfnis, trotz möglicher gesundheitlicher Einschränkungen selbstständig und unabhängig zu leben. Gegenwärtig etablieren sich mehr und mehr neue Wohnformen und smarte Technologien speziell für Senioren, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen. Es geht dabei nicht nur um barrierefreies Wohnen, sondern vor allem um den Erhalt von Unabhängigkeit und Lebensqualität. Ein durchaus sinnvolles Konzept sind Wohnkomplexe, in die altersrelevante Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder die häusliche Pflege bereits integriert sind. Aber auch der soziale Aspekt ist bei der Planung altersgerechter Wohnformen zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Durchmischung der Bewohner an. Senioren sollen sowohl Kontakt zu anderen Senioren haben als auch zu jüngeren Generationen.
Smarter und sicherer
Shared Spaces - mehr Begegnung zwischen den Generationen
Sowohl in den Metropolen als auch in den sogenannten Speckgürteln ist der Wohnraum in den vergangenen Jahren immer knapper geworden. Ein Ende dieses Trends ist aktuell nicht absehbar. Wird es in der Breite eng wird, muss vermehrt in die Höhe gebaut werden, und die einzelnen Wohnungen dürften sich im allgemeinen verkleinern. Darin kann aber auch eine Chance für neue Wohnkonzepte liegen. Denn um die geringere Anzahl an Quadratmetern zu kompensieren, muss sich die Bauindustrie etwas Neues einfallen lassen.
Nachhaltiges Wohnen mit Holz
Auch die Umwelt profitiert von innovativen Konzepten für das Wohnen im Alter, und eine nachhaltigere Lebensweise betrachten auch sehr viele Senioren als erstrebenswert. Solarenergie, Erdwärme oder Holzpellets sind bereits ein wichtiger Baustein einer ökologischen und nachhaltigen Energieversorgung. Zusätzlich gewinnen natürliche Baumaterialien wie Holz für eine nachhaltige Bauweise immer mehr an Bedeutung. Erste Hochhäuser werden bereits mit Holz errichtet.
Weitere Infos zum Wohnen in der Zukunft finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/themen/digitale-gesellschaft/wohnkonzepte-der-zukunft
https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61541/altersstruktur
https://de.wikipedia.org/wiki/Altenheim
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © monkeybusiness/Dpositphotos.com
Viele Menschen im hohen Alter sind heute beweglicher und lebensfroher denn jemals zuvor. Sie haben das Bedürfnis, trotz möglicher gesundheitlicher Einschränkungen selbstständig und unabhängig zu leben. Gegenwärtig etablieren sich mehr und mehr neue Wohnformen und smarte Technologien speziell für Senioren, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen. Es geht dabei nicht nur um barrierefreies Wohnen, sondern vor allem um den Erhalt von Unabhängigkeit und Lebensqualität. Ein durchaus sinnvolles Konzept sind Wohnkomplexe, in die altersrelevante Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder die häusliche Pflege bereits integriert sind. Aber auch der soziale Aspekt ist bei der Planung altersgerechter Wohnformen zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Durchmischung der Bewohner an. Senioren sollen sowohl Kontakt zu anderen Senioren haben als auch zu jüngeren Generationen.
Smarter und sicherer
Das so genannte Ambient Assisted Living soll das Leben von Senioren durch den Einsatz smarter Technologien erleichtern. In der Wohnung installierte Sensoren können beispielsweise das Licht ein- und ausschalten und erkennen, ob der Herd ausgeschaltet wurde oder wann eine offene Balkontür geschlossen werden muss. Unfall- und Einbruchsrisiken werden so minimiert.
Sowohl in den Metropolen als auch in den sogenannten Speckgürteln ist der Wohnraum in den vergangenen Jahren immer knapper geworden. Ein Ende dieses Trends ist aktuell nicht absehbar. Wird es in der Breite eng wird, muss vermehrt in die Höhe gebaut werden, und die einzelnen Wohnungen dürften sich im allgemeinen verkleinern. Darin kann aber auch eine Chance für neue Wohnkonzepte liegen. Denn um die geringere Anzahl an Quadratmetern zu kompensieren, muss sich die Bauindustrie etwas Neues einfallen lassen.
Im Zuge der zunehmenden Wohnraumverknappung ist es - gerade auch im Hinblick auf die sozialen Bedürfnisse der älteren Generation - eine interessante Entwicklung, dass "Shared Spaces" nun wieder mehr in den Fokus rücken. Das sind Bereiche, die von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden, beispielsweise Fitnessräume oder Bibliotheken, aber auch Gemeinschaftsküchen oder Räume für gemeinsame Treffen. Dort können die Bewohner eines Hauses miteinander kommunizieren und gemeinsam Zeit verbringen. Häufige Begegnungen zwischen Senioren und jüngeren Menschen werden durch das Vorhandensein solcher Räume in ganz entscheidendem Maße gefördert.
Auch die Umwelt profitiert von innovativen Konzepten für das Wohnen im Alter, und eine nachhaltigere Lebensweise betrachten auch sehr viele Senioren als erstrebenswert. Solarenergie, Erdwärme oder Holzpellets sind bereits ein wichtiger Baustein einer ökologischen und nachhaltigen Energieversorgung. Zusätzlich gewinnen natürliche Baumaterialien wie Holz für eine nachhaltige Bauweise immer mehr an Bedeutung. Erste Hochhäuser werden bereits mit Holz errichtet.
Haben Sie Fragen zu Wohnen im Alter oder überlegen Sie Ihre Immobilie barrierefrei umzubauen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Weitere Infos zum Wohnen in der Zukunft finden Sie hier:
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/themen/digitale-gesellschaft/wohnkonzepte-der-zukunft
https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61541/altersstruktur
https://de.wikipedia.org/wiki/Altenheim
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Altes Haus schon verkauft
Neues noch nicht fertig? Mit Profi vermeiden!
Sie haben Ihre alte Immobilie verkauft, sitzen auf gepackten Umzugskisten, aber die Fertigstellung Ihres neuen Eigenheims verzögert sich. Der geplante Einzugstermin ist geplatzt! Solche brenzligen Situationen lassen sich wohl kaum ganz vermeiden. Denn es dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein, dass auf einer Baustelle nicht immer alles termingerecht fertig wird - nicht nur bei Großprojekten wie Flughäfen oder Philharmonien. Die Frage ist: Was können Sie nun tun?
Im Grunde genommen haben Sie zwei Möglichkeiten. Option 1: Sie können versuchen, Ihren Auszug aus der alten Immobilie hinauszuzögern, indem Sie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Käufer treffen. Oder Option 2: Sie brauchen eine Zwischenunterkunft. Beides ist ärgerlich, aber je nach Situation lässt sich der Schaden begrenzen.
Zeitlich begrenztes Wohnrecht oder Zwischenmietvertrag
Wenn sich die Verzögerung Ihres Einzugs in den Neubau schon vor Abschluss des Kaufvertrages Ihrer alten Immobilie abzeichnet, haben Sie recht gute Chancen, sich mit Ihrem Käufer über einen Aufschub des Umzugstermins zu einigen. Sofern der neue Eigentümer sich einverstanden erklärt, sollten Sie ein zeitlich begrenztes Wohnrecht für sich und Ihre Familie direkt in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Um für entsprechende Vertragsklauseln eine rechtssichere Formulierung zu finden, benötigen Sie in jedem Fall den Rat eines Rechtsbeistandes oder eines Immobilienexperten.
Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem neuen Besitzer Ihrer Immobilie einen Zwischenmietvertrag abzuschließen, was zumindest theoretisch auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages noch geschehen kann. Allerdings wird der neue Eigentümer dem nur zustimmen, falls seine eigenen Umzugspläne noch nicht in Sack und Tüten sind.
Zwischenunterkunft mieten - eventuell mit Entschädigung
Ist es für eine Einigung mit dem Käufer Ihrer Immobilie schon zu spät, dann heißt das, Sie brauchen kurzfristig eine Zwischenunterkunft. Wenn Ihr vertraglich zugesicherter Einzugstermin nicht eingehalten werden kann, haftet in der Regel der Bauträger. Überprüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Vertrag mit dem Bauträger ein festes Einzugsdatum vereinbart wurde. Wenn ja, ist der Bauträger verpflichtet, Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zu stellen oder eine Entschädigung zu zahlen. Der Bauträger muss dann sogar auch für weitere Kosten aufkommen, die Ihnen durch die Verzögerung des Einzugstermins entstehen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Maklerkosten für die Beschaffung der Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.
Um eine solche Situation aber überhaupt zu vermeiden, ist es ratsam, sich an einen Immobilienprofi zu wenden. Er kennt sich mit dem Verkaufs- und Übergabeprozessen aus und sorgt für einen reibungslosen Immobilienübergang.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Immobilienkauf-Verkaeufer-wohnt-befristet-weiter-im-Haus-gegen-Mietzahlung--f215048.html
https://www.gevestor.de/details/hausbau-so-handeln-sie-bei-verspaeteter-uebergabe-714589.html
https://www.advocado.de/ratgeber/bau-und-architektenrecht/bauphase/wegen-bauverzug-schadensersatz-beanspruchen.html
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Foto: © song_mi/Depositphotos.com
Sie haben Ihre alte Immobilie verkauft, sitzen auf gepackten Umzugskisten, aber die Fertigstellung Ihres neuen Eigenheims verzögert sich. Der geplante Einzugstermin ist geplatzt! Solche brenzligen Situationen lassen sich wohl kaum ganz vermeiden. Denn es dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein, dass auf einer Baustelle nicht immer alles termingerecht fertig wird - nicht nur bei Großprojekten wie Flughäfen oder Philharmonien. Die Frage ist: Was können Sie nun tun?
Im Grunde genommen haben Sie zwei Möglichkeiten. Option 1: Sie können versuchen, Ihren Auszug aus der alten Immobilie hinauszuzögern, indem Sie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Käufer treffen. Oder Option 2: Sie brauchen eine Zwischenunterkunft. Beides ist ärgerlich, aber je nach Situation lässt sich der Schaden begrenzen.
Zeitlich begrenztes Wohnrecht oder Zwischenmietvertrag
Wenn sich die Verzögerung Ihres Einzugs in den Neubau schon vor Abschluss des Kaufvertrages Ihrer alten Immobilie abzeichnet, haben Sie recht gute Chancen, sich mit Ihrem Käufer über einen Aufschub des Umzugstermins zu einigen. Sofern der neue Eigentümer sich einverstanden erklärt, sollten Sie ein zeitlich begrenztes Wohnrecht für sich und Ihre Familie direkt in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Um für entsprechende Vertragsklauseln eine rechtssichere Formulierung zu finden, benötigen Sie in jedem Fall den Rat eines Rechtsbeistandes oder eines Immobilienexperten.
Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem neuen Besitzer Ihrer Immobilie einen Zwischenmietvertrag abzuschließen, was zumindest theoretisch auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages noch geschehen kann. Allerdings wird der neue Eigentümer dem nur zustimmen, falls seine eigenen Umzugspläne noch nicht in Sack und Tüten sind.
Zwischenunterkunft mieten - eventuell mit Entschädigung
Ist es für eine Einigung mit dem Käufer Ihrer Immobilie schon zu spät, dann heißt das, Sie brauchen kurzfristig eine Zwischenunterkunft. Wenn Ihr vertraglich zugesicherter Einzugstermin nicht eingehalten werden kann, haftet in der Regel der Bauträger. Überprüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Vertrag mit dem Bauträger ein festes Einzugsdatum vereinbart wurde. Wenn ja, ist der Bauträger verpflichtet, Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zu stellen oder eine Entschädigung zu zahlen. Der Bauträger muss dann sogar auch für weitere Kosten aufkommen, die Ihnen durch die Verzögerung des Einzugstermins entstehen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Maklerkosten für die Beschaffung der Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.
Um eine solche Situation aber überhaupt zu vermeiden, ist es ratsam, sich an einen Immobilienprofi zu wenden. Er kennt sich mit dem Verkaufs- und Übergabeprozessen aus und sorgt für einen reibungslosen Immobilienübergang.
Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Wir beraten Sie gerne. Auch auf der Suche nach einer Zwischenunterkunft stehen wir Ihnen zur Seite.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Immobilienkauf-Verkaeufer-wohnt-befristet-weiter-im-Haus-gegen-Mietzahlung--f215048.html
https://www.gevestor.de/details/hausbau-so-handeln-sie-bei-verspaeteter-uebergabe-714589.html
https://www.advocado.de/ratgeber/bau-und-architektenrecht/bauphase/wegen-bauverzug-schadensersatz-beanspruchen.html
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Scheidungsimmobilie noch nicht abgezahlt - was nun?
Eine Scheidung ist für die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung. Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein großes Problem. Wie soll das gemeinsame Eigentum geteilt werden und vor allem: Wie beendet man die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen?
Anders sieht das aus, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Dann haften auch beide für den Kredit, unabhängig davon, ob einer der Partner vielleicht keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Sollten die Eigentümer in der Lage sein, ihre Besitztümer einvernehmlich zu trennen, so können sie versuchen, mit ihrer Bank zu sprechen und den Kreditvertrag so ändern zu lassen, dass nur noch ein Partner für die Raten aufkommen muss. Allerdings ist eine solche Änderung auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76211/umfrage/scheidungsquote-von-1960-bis-2008/
https://de.statista.com/themen/133/immobilien/
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung
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Foto: https://de.depositphotos.com/227029846/stock-photo-close-view-wooden-hammer-wedding.html
Im Falle einer Scheidung führt der erste Weg meist zu einem Anwalt. Sind die grundlegenden Dinge dann geklärt, wird oft ein Profi-Makler zurate gezogen, um eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden. Vor dem Besuch des Maklers ist es empfehlenswert, noch einmal einen Blick in das Vertragswerk des Immobilienkaufes zu werfen.
Problem 1: Nur ein Partner haftet für den KreditGrundsätzlich gilt: Zahlungspflichtig ist derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Dabei spielt das Eheverhältnis keine Rolle. Hat also nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist auch nur ein Ehepartner für die Rückzahlung verantwortlich. Der Partner haftet prinzipiell nicht mit, auch wenn er mit im Grundbuch steht.
Lösung: In diesem Fall bietet es sich an, dass der finanzierende Partner die Immobilie übernimmt. Möchte allerdings der andere Partner in der Immobilie wohnen bleiben, so bietet sich ein Ausgleich durch die Zahlung von Miete oder die Anpassung des Unterhaltes an. Im Sonderfall kann auch der Ehepartner Ausgleichsforderungen geltend machen, der bei einer Scheidung die Schulden allein tilgt. Das gilt vor allem dann, wenn dieser Partner nicht im Haus verbleibt, sondern es stattdessen der anderen Partei überlässt.
Problem 2: Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschriebenAnders sieht das aus, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Dann haften auch beide für den Kredit, unabhängig davon, ob einer der Partner vielleicht keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Sollten die Eigentümer in der Lage sein, ihre Besitztümer einvernehmlich zu trennen, so können sie versuchen, mit ihrer Bank zu sprechen und den Kreditvertrag so ändern zu lassen, dass nur noch ein Partner für die Raten aufkommen muss. Allerdings ist eine solche Änderung auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig.
Lösung: Sollte eine Vertragsänderung nicht gewollt sein, müssen sich die getrennten Partner auch hier über einen Ausgleich einigen. Eine Möglichkeit ist dabei die Erstellung einer Schuldfreistellung. Dies bedeutet, dass nur der Hauptverdiener die Raten bedient. Ist allerdings der zur Zahlung verpflichtete Partner nicht mehr zahlungsfähig, wird trotzdem der Ex-Partner in die Verantwortung genommen. Denn vor der Bank hat die Schuldfreistellung keinen Bestand.
Verbindliche Regelung der Zahlungen über den Unterhalt
Eine verbindliche Regelung zwischen den Ehegatten kommt über die Unterhaltszahlungen zustande. Die Kreditrate wird von dem Gehalt eines Partners abgezogen, das zur Unterhaltsberechnung genutzt wird. Dadurch fällt die faktische Unterhaltssumme geringer aus. Auf diese Weise sind beide Partner an den Darlehenszahlungen beteiligt, auch wenn nur noch ein Ehegatte die Immobilie nutzt. Ein Profi-Makler kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Ihnen dabei helfen, eine optimale Lösung für eine einvernehmliche Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu finden.
Sind Sie unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76211/umfrage/scheidungsquote-von-1960-bis-2008/
https://de.statista.com/themen/133/immobilien/
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung
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Mehr Cash im Alter
Mit Immobilienverrentung
Viele Senioren möchten sich auch im Alter etwas leisten oder ihre Kinder und Enkel finanziell unterstützen. Doch oft reicht die Rente gerade so zum Leben. Die Immobilienverrentung bietet Immobilieneigentümern dabei Möglichkeiten, das eigene Portemonnaie aufzubessern. Aber wie funktioniert es?Was ist Immobilienverrentung?
Immobilienverrentung ist eigentlich gar kein neues Konzept. Dennoch wird es in Deutschland gerade erst immer bekannter. Im Prinzip verkaufen Senioren ihre Immobilie, können aber darin wohnen bleiben, das heißt sie behalten das Wohnrecht. Dabei können sich Verkäufer entscheiden, ob sie eine hohe Einmalzahlung erhalten möchten oder eine monatliche Rente. Das Wohnrecht kann lebenslang gelten oder zeitlich begrenzt sein. Das können die Verkäufer entscheiden. Verkäufer haben so ein zusätzliches Einkommen. Für Käufer ist es eine interessante Kapitalanlage.Wie berechnet sich die Immobilienrente?
Die Rente richtet sich natürlich nach dem Wert der Immobilie. Um sich also kein Geld entgehen zu lassen, ist es ratsam, den Wert der Immobilie zu kennen. Hier hilft ein Profi-Makler. Durch seine langjährige Erfahrung und umfangreiche Marktkenntnis ermittelt er einen genauen Wert. Danach können Verkäufer zwischen einer Leibrente, einer Zeitrente oder einer kompletten Einmalzahlung wählen. Auch im Fall der Einmalzahlung kann ein lebenslanges Wohnrecht gewährt werden. Je nachdem für welches Verrentungsmodell sich Verkäufer entscheiden, danach richtet sich dann die Berechnung der monatlichen Rente.Was sind Leib- und Zeitrente?
Bei der Leibrente erhält der Verkäufer eine Einmalzahlung und eine Rente auf Lebenszeit. Die Höhe der Rente ist dann abhängig von der Höhe der Einmalzahlung und der statistisch erwartbaren verbleibenden Lebensdauer des Verkäufers. Bei der Zeitrente gibt es ebenfalls eine Einmalzahlung und eine monatliche Rente. Für die Rente wird jedoch ein genauer Zahlungszeitraum festgelegt.Welches Modell ist für mich das richtige?
Welches Modell für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen ab. Möchten Sie Geld an Ihre Kinder und Enkel auszahlen oder sich einen Traum erfüllen? Reicht Ihre Rente bereits für den Lebensunterhalt, aber Sie sind auf eine größere Summe Geld angewiesen? Oder möchten Sie Ihren Lebensstandard erhöhen und dazu Ihre Rente aufbessern? Möchten Sie Ihren Lebensabend in der eigenen Immobilie verbringen oder in absehbarer Zeit in eine altersgerechte Wohnung ziehen?
Interessiert Sie die Immobilienverrentung?
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung. Gemeinsam finden wir heraus, welches Modell für Sie am besten geeignet ist.
Nicht gefunden, was Sie suchen? Dann lesen Sie hier:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-9234520-FlbiFLpRTee7MlAJMAhu-ap1
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/immobilienverrentung-haus-gegen-rente-14993814.html
https://www.finanzen.de/news/immobilienverrentung-bietet-menschen-eine-neue-form-der-altersvorsorge
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Fotos: © artisticco/Depositphotos.com
