Gemeinschaftsordnung
Glossar: Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung wird in der Regel von einem Notar erstellt und von den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beschlossen. Sie ist eine Art Verfassung für die Wohnungseigentümergemeinschaft und kann verschiedene Regelungen enthalten, wie z.B.:
Festlegung der Anteile der einzelnen Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum, z.B. an Treppenhaus, Dach oder Garten.
Regelungen zur Nutzung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Flächen und Einrichtungen.
Bestimmungen über die Verwaltung und Vertretung der Gemeinschaft, z.B. die Bestellung eines Verwalters.
Vorgaben zum Umgang mit baulichen Veränderungen, Renovierungen oder Modernisierungen innerhalb der Wohnanlage.
Die Gemeinschaftsordnung wird nach der Beschlussfassung ins Grundbuch eingetragen, sodass sie für alle Wohnungseigentümer verbindlich ist und die Wohnungseigentümergemeinschaft nach klaren Regeln agieren kann.
Beispiel:
In einer Wohnanlage in Marktoberdorf besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus 15 Eigentümern. Die Gemeinschaftsordnung wurde von einem Notar erstellt und von den Eigentümern beschlossen. In dieser Gemeinschaftsordnung sind die prozentualen Anteile der einzelnen Eigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt, ebenso wie die Zuständigkeiten für die Instandhaltung der Außenfassade und des gemeinschaftlichen Gartens. Die Gemeinschaftsordnung legt außerdem fest, dass der Verwalter der Wohnanlage von den Eigentümern gewählt wird und welche Maßnahmen für bauliche Veränderungen oder Modernisierungen beschlossen werden müssen. Alle Eigentümer haben die Gemeinschaftsordnung gelesen, sie wurde ins Grundbuch eingetragen und gilt nun als verbindliche Grundlage für das Zusammenleben in der Wohnanlage.
Was ist eine Gemeinschaftsordnung?
Inhalte der Gemeinschaftsordnung
Vorteile einer klaren Regelung
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