Makleralleinvertrag


Glossar: Makleralleinvertrag

Nach Erteilung des Makleralleinauftrags wird auf dieser Grundlage der Makleralleinvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler abgeschlossen. Der Makleralleinvertrag konkretisiert die Bedingungen und Konditionen, die im Rahmen des Makleralleinauftrags vereinbart wurden.

Im Makleralleinvertrag werden alle Details der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Makler festgehalten, einschließlich der Höhe der vereinbarten Provision, der Dauer des Vertrags, der Leistungen, die der Makler erbringen wird, und etwaiger zusätzlicher Bedingungen.

Durch den Makleralleinvertrag wird die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Makler rechtlich bindend geregelt. Beide Parteien haben klare Vereinbarungen darüber, welche Leistungen der Makler erbringen wird und wie die Provision für seine Vermittlungstätigkeit berechnet wird.

Beispiel:
Ein Eigentümer möchte seine Wohnung in Marktoberdorf verkaufen und beauftragt einen Makler mit einem Makleralleinauftrag. In diesem Auftrag werden die wichtigsten Konditionen für die Vermittlung der Wohnung festgelegt, darunter eine vereinbarte Provision von 3% des Verkaufspreises und eine Laufzeit des Auftrags von drei Monaten.

Auf der Grundlage des Makleralleinauftrags schließen der Eigentümer und der Makler den Makleralleinvertrag ab. In diesem Vertrag werden die genauen Leistungen definiert, die der Makler erbringen wird, wie z. B. die Erstellung eines professionellen Exposés, die Durchführung von Besichtigungen und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern.

Der Makler startet die Vermarktung der Wohnung, führt Besichtigungen durch und findet nach einigen Wochen einen passenden Käufer. Der Verkauf wird erfolgreich abgeschlossen, und der Makler erhält die vereinbarte Provision gemäß dem Makleralleinvertrag.

Der Makleralleinvertrag gewährleistet somit eine klare rechtliche Basis für die Vermittlungstätigkeit des Maklers und sorgt für eine transparente und professionelle Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümer und dem Makler.

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Als Top Immobilienmakler für Marktoberdorf verstehen wir uns als professioneller Partner für den Verkauf Ihrer Immobilie. Mit unserem Makleralleinvertrag schaffen wir eine rechtlich bindende Grundlage für eine transparente und effiziente Zusammenarbeit. Dabei legen wir gemeinsam mit Ihnen die Konditionen fest, wie beispielsweise die vereinbarte Provision und die Laufzeit des Vertrags. Unsere langjährige Markterfahrung und unser regionales Netzwerk ermöglichen es uns, Ihre Immobilie zielgerichtet und zum marktgerechten Preis zu vermitteln. Von der Erstellung eines professionellen Exposés bis hin zur Durchführung von Besichtigungen und Verhandlungen mit potenziellen Käufern - wir stehen Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner persönlich und intensiv zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer diskreten, engagierten und zügigen Vermittlung Ihrer Immobilie.
Als Immobilienkauf-Experten für Kaufbeuren ist das RE/MAX Sutter-Immobilien-Team GmbH seit 1981 ein vertrauenswürdiger Partner für alle Immobiliengeschäfte. Mit unserem erprobten Team stehen wir für fachkundige, seriöse und engagierte Vermittlungsarbeit. Durch den Makleralleinvertrag, den wir nach Erteilung des Makleralleinauftrags abschließen, werden die Bedingungen und Konditionen unserer Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern konkretisiert. In diesem rechtlich bindenden Vertrag werden alle Details festgehalten, einschließlich der vereinbarten Provision, der Vertragsdauer sowie der von uns erbrachten Leistungen. Als Teil unserer umfassenden und hochwertigen Serviceleistungen bieten wir unter anderem die Erstellung professioneller Exposés, die Durchführung von Besichtigungen und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern. Mit dem Makleralleinvertrag gewährleisten wir eine transparente und professionelle Zusammenarbeit zwischen unseren Kunden und uns als Immobilienkauf-Experten für Kaufbeuren.

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